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Hochzeit
Die offizielle Hochzeitsordnung
§1
Wer mitmachen will, muß unbedingt anwesend sein!
§2
Bitte verhalten sie sich so, daß niemandem auffällt, daß
Sie da sind.
§3
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich untersagt. Dagegen
ist es erlaubt, einen Affen oder einen Kater mit nach Hause zu nehmen.
§4
Reden Sie nur, wenn Sie gefragt werden.
§5
Wer die Oma beleidigt, muß sie behalten.
§6
Erzählen Sie keine Witze! Hier gibt`s nichts zu lachen!
§7
Beim Essen bitte die bereitgestellten Bestecke verwenden.
§8
Der freie Flug von Schlagsahne, Kroketten, Pflaumen- oder Kirschkernen,
Sektkorken, Suppentellern, Messern, Gabeln, Löffeln, Gästen
oder ähnlichem ist nur soweit zulässig, als weder eine Person,
noch die Einrichtung der Festräume Schaden nehmen können.
§9
Gäste, welche durch den Verlust ihres Gleichgewichts unter den Tisch
fallen, werden gebeten sich nicht am Tischtuch festzuhalten. Wenn Sie
unten angekommen sind, verhalten Sie sich bitte ruhig.
§10
Jeder hat mit dem Ihm zugewiesenen Platz zufrieden zu sein, und sich mit
seinem Nachbarn zu vertragen.
§11
Wer ironische, sarkastische, gehässige und widerliche Anspielungen
auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigam zu dessen Junggesellenzeit
von sich gibt, wird zur Silberhochzeit wieder eingeladen.
§12
Solange ein Redner redet, redet keiner! Es dürfen höchstens
fünf Redner gleichzeitig sprechen.
§13
Jeder Gast hat einen Anspruch auf einen herzlichen Abschied. Bei "Raus"
ist`s aus.
§14
Viel Spaß!
...und noch eine:
§ 1.
Das Fest beginnt am Anfang und hört auf, wenn die Teilnehmerzahl
auf weniger als einen gesunken ist.
§ 2
Jeder Gast hat persönlich mit frisch gewaschenen Füßen
und leidlich gekämmten Haar, mit fröhlichem Gesicht, Durst,
Appetit und ausreichendem Humor zu erscheinen.
§ 3
Jeder hat in Ruhe seinen Platz aufzusuchen; drängeln und schubsen
ist verboten. Wer keinen Platz findet, sitzt unter dem Tisch.
§ 4
Die Gäste sind verpflichtet, nicht mehr zu essen und zu trinken,
als sie mit Gewalt hinunterkriegen können.
§ 5
Wer an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gekommen ist, läßt
sich langsam unter den Tisch gleiten.
§ 6
Keiner soll aus Geiz seinen Nachbarn das Glas leertrinken, denn es wird
weder kassiert, noch über die Anzahl der Getränke eine Strichliste
geführt.
§ 7
Verboten ist es, etwas übel zu nehmen oder sang- und klanglos zu
verschwinden.
§ 8
Zum mitsingen aller Lieder sind auch diejenigen verpflichtet, die keine
Singstimme haben; Personen mit Stimmbruch bilden einen eigenen Chor.
§ 9
Eventuell auftretende Brände sind zu Hause zu löschen.
§ 10
Alle Kater und Affen sind mit nach Hause zu nehmen.
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